Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts / Praxishilfen

11.12.2017. 20:35

Wie bereits berichtet, ist das neue KDG veröffentlicht. Anbei noch einmal die Mitteilung des katholischen Datenschutzzentrums hierzu:

„Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in ihrer Sitzung am 20.11.2017 das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen und den (Erz-)Diözesen die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) löst zu diesem Zeitpunkt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab. Das neue Gesetz ist noch in jeder Diözese durch den Diözesanbischof in Kraft zu setzen. Veröffentlichungsorgane sind die kirchlichen Amtsblätter der Diözesen.
Der dazugehörige Entwurf über eine kirchliche Datenschutzgerichtsordnung wird in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr 2018 beraten werden.
Aufgabe des kirchlichen Datenschutzes ist es, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu wahren. Das KDG wird aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Katholischen Kirche erlassen, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Die Verordnung (EU) 2016/679 – auch kurz Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – sieht in ihrem Art. 91 vor, dass eine Kirche ihre Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen weiter anwenden darf, sofern sie – wie durch das KDG geschehen – mit der EU-DSGVO in Einklang gebracht werden. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der bundesweiten Fassung des VDD finden Sie hier Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Weiterhin gibt es von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands eine neue Schriftenreihe „Praxishilfen“ zum Umgang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) . Die Schriftenreihe, die in zunächst 18 Broschüren zu den zentralen Themen des KDG erscheint, dient als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten das KDG im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Sie kann noch keine verbindliche Auslegung bieten, sondern stellt die gegenwärtige Interpretation der neuen Vorschriften durch die Diözesandatenschutzbeauftragten dar.

Erste Schriften sind in der Infothek verfügbar.

Das könnte Sie auch interessieren

17 September 2019

BVerwG Urteil zu Facebook…

Urlaubsbedingt etwas verspätet möchte ich an dieser Stelle auf die Entscheidung des BVerwG Urteil vom…

Mehr Erfahren
01 Juli 2019

2. DSAnpUG: Koallition…

„Totgeglaubte leben länger“ könnten man nach einem Roman sagen. Nachdem ein ursprünglicher Vorschlag…

Mehr Erfahren
26 Mai 2019

Bußgeld in Höhe von 50.000…

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26…

Mehr Erfahren
14 Februar 2019

Orientierungshilfe zum…

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine „Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatenschutz“…

Mehr Erfahren
12 Februar 2019

Datenschutzempfehlungen…

Einen sehr informativen Artikel zum Thema Brexit finden Sie hier. Ich fasse hier mal zusammen. Wir dürfen…

Mehr Erfahren
16 Januar 2019

Für Google Dienste Nutzer…

Ab dem 22. Januar ist für die EU/EWR & Schweiz Google Irland zuständig. Sie sollten daher Ihre Datenschutzerklärungen…

Mehr Erfahren