Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts / Praxishilfen

11.12.2017. 20:35

Wie bereits berichtet, ist das neue KDG veröffentlicht. Anbei noch einmal die Mitteilung des katholischen Datenschutzzentrums hierzu:

„Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in ihrer Sitzung am 20.11.2017 das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen und den (Erz-)Diözesen die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) löst zu diesem Zeitpunkt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab. Das neue Gesetz ist noch in jeder Diözese durch den Diözesanbischof in Kraft zu setzen. Veröffentlichungsorgane sind die kirchlichen Amtsblätter der Diözesen.
Der dazugehörige Entwurf über eine kirchliche Datenschutzgerichtsordnung wird in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr 2018 beraten werden.
Aufgabe des kirchlichen Datenschutzes ist es, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu wahren. Das KDG wird aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Katholischen Kirche erlassen, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Die Verordnung (EU) 2016/679 – auch kurz Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – sieht in ihrem Art. 91 vor, dass eine Kirche ihre Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen weiter anwenden darf, sofern sie – wie durch das KDG geschehen – mit der EU-DSGVO in Einklang gebracht werden. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der bundesweiten Fassung des VDD finden Sie hier Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Weiterhin gibt es von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands eine neue Schriftenreihe „Praxishilfen“ zum Umgang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) . Die Schriftenreihe, die in zunächst 18 Broschüren zu den zentralen Themen des KDG erscheint, dient als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten das KDG im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Sie kann noch keine verbindliche Auslegung bieten, sondern stellt die gegenwärtige Interpretation der neuen Vorschriften durch die Diözesandatenschutzbeauftragten dar.

Erste Schriften sind in der Infothek verfügbar.

Das könnte Sie auch interessieren

08 Juni 2018

Anmerkungen der Konferenz…

Es gibt mittlerweile eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden zu der o.g. EuGH Entscheidung. Dabei weisen…

Mehr Erfahren
02 Juni 2018

Katholisches Datenschutzzentrum:…

Das Katholisches Datenschutzzentrum Brackeler Hellweg 14 444309 Dortmund hat für die Einrichtungen…

Mehr Erfahren
25 April 2018

Datenschutzhandbuch –…

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und der Bundesverband Selbsthilfe…

Mehr Erfahren
20 März 2018

Informationpflichten…

Einen interessanten Artikel habe ich heute erhalten, der die Informationspflichten der kirchlichen Einrichtungen…

Mehr Erfahren
13 Februar 2018

Neuigkeiten aus dem Katholischen…

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat als Unterstützung weitere Praxishilfen zur Verfügung…

Mehr Erfahren
12 Dezember 2017

Verpflichtung auf das…

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext…

Mehr Erfahren