Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts / Praxishilfen

11.12.2017. 20:35

Wie bereits berichtet, ist das neue KDG veröffentlicht. Anbei noch einmal die Mitteilung des katholischen Datenschutzzentrums hierzu:

„Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in ihrer Sitzung am 20.11.2017 das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen und den (Erz-)Diözesen die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) löst zu diesem Zeitpunkt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab. Das neue Gesetz ist noch in jeder Diözese durch den Diözesanbischof in Kraft zu setzen. Veröffentlichungsorgane sind die kirchlichen Amtsblätter der Diözesen.
Der dazugehörige Entwurf über eine kirchliche Datenschutzgerichtsordnung wird in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr 2018 beraten werden.
Aufgabe des kirchlichen Datenschutzes ist es, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu wahren. Das KDG wird aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Katholischen Kirche erlassen, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Die Verordnung (EU) 2016/679 – auch kurz Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – sieht in ihrem Art. 91 vor, dass eine Kirche ihre Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen weiter anwenden darf, sofern sie – wie durch das KDG geschehen – mit der EU-DSGVO in Einklang gebracht werden. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der bundesweiten Fassung des VDD finden Sie hier Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Weiterhin gibt es von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands eine neue Schriftenreihe „Praxishilfen“ zum Umgang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) . Die Schriftenreihe, die in zunächst 18 Broschüren zu den zentralen Themen des KDG erscheint, dient als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten das KDG im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Sie kann noch keine verbindliche Auslegung bieten, sondern stellt die gegenwärtige Interpretation der neuen Vorschriften durch die Diözesandatenschutzbeauftragten dar.

Erste Schriften sind in der Infothek verfügbar.

Das könnte Sie auch interessieren

29 Oktober 2017

Wieder zurück

So wieder zwei Tage Fortbildung zum Themenbereich Gesundheitsdatenschutz und DSGVO in Berlin sind vobei.…

Mehr Erfahren
10 August 2017

Maßnahmenplan Umsetzung…

Anbei mal ein Auszug aus dem Kurzpapier Nr. 8 der Datenschutzkonferenz. Danach empfiehlt die Datenschutzkonferenz…

Mehr Erfahren
27 Juni 2017

Datenschutzmanagementsystem…

In aller Munde ist ja die Forderung nach einem Datenschutzmanagementsystem zum Zwecke der Erfüllung der…

Mehr Erfahren
03 Januar 2017

Datensparsamkeit und…

Merkel hatte beim CDU-Parteitag Anfang Dezember in Essen gesagt: „Die Idee, dass man sparsam mit Daten…

Mehr Erfahren
05 August 2016

Neue Anforderungen nach…

Wie man an der steigende Seminar- und Beitragsdichte sehen kann steigt langsam die Aufmerksamkeit hinsichtlich…

Mehr Erfahren
12 Juni 2016

Erste Informationen zu…

Nach einem Beitrag von Hülsmann, der inhaltlich aus den Inhalten einer Veranstaltung vom EAID zurückgehen…

Mehr Erfahren