Möchte man vorhandene Kundendaten zu Werbezecken nutzen, so ist zu beachten, dass auch bei einer Verwendung von Listendaten eine Verwendung ohne ein ausdrückliche opt-in Einwilligung nur zulässig ist, wenn bereits bei der Begründung des (rechtsgeschäftsähnlichen) Schuldverhältnisses auf seine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde (vgl. z.B. https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datennutzung_zu_Werbezwecken).
In den Fällen, in denen kein Hinweis bei der Begründung des (rechtsgeschäftsähnlichen) Schuldverhältnisses erfolgt ist, scheidet eine Nutzung zu Werbezwecken aus. Hintergrund dieser Neuregelung seit 2009 soll sein, dass der Betroffene bereits bevor er Werbung bekommt auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wird. Der Passus ist sogar in § 43 Abs. 1 Nr. 3 BDSG mit Verweis auf § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG in den Bußgeldkatalog aufgenommen worden. Natürlich sehe ich da auch irgendwo einen Widerspruch zu normal gekauften Adressen, die man theoretisch bewerben kann solange kein Widerspruch erfolgt, aber andererseits gibt es da auch Unterscheide, die Abweichung rechtfertigen (können).
Insofern ist Unternehmen zu empfehlen, die einzelnen Prozesse in denen Kundenkontakte entstehen anzusehen und zu prüfen an welcher Stelle Masken und Bedingungen angepasst werden können, um einen derartigen Hinweis unterzubringen. In der Datenbank sollte dann auch nachvollziehbar sein, für welchen Betroffenen die Kriterien erfüllt wurden (Werbeflag).
Ergänzung: 30.10.2015
Eine Überlegung wäre evtl. von einer Zweckänderung der ehemals erhobenen Daten auszugehen. Gleichzeitig sollte man dann jedenfalls auch zur Sicherheit zunächst den Werbecharakter der Mitteilung auf ein Minimum reduzieren. Der Gedanke, auf den mich ein geschätzter Kollege gebracht hat, ist natürlich verlockend, aber zugleich nicht risikolos, da man bei den Werberegelungen des § 28 Abs. 3 BDSG von abschließenden Spezialreglungen ausgeht (Gola/Schomerus, BDSG, 11.Auflage (2012) § 28 Rn.42). Einen Interessanten Artikel dazu fand ich hier. Aber leider findet man hier auch keine tatsächliche Lösung zu der Frage.