Im Zuge der Datenschutzaffäre der US-Behörden ist nun – laut der Berichterstattung von „Die Welt“ und „Datenschutzticker.de“ – in Deutschland bekannt gegeben worden, dass auch die Deutsche Post in umfangreichem Maße Datensammlungen vornimmt.
Die Deutsche Post hatte mitgeteilt, dass im Briefversand „jede Adresse abfotografiert“ wird. Diese Daten seien für die Gewährleistung eines „korrekten Briefversand[s]“ notwendig und würden demnach „nur für interne Zwecke“ verwendet werden.
Anders dagegen liegt es bei Daten von Unternehmenkunden. Diese werden nicht nur für interne Zwecke verwendet, sondern vielmehr auch US-Behörden übermittelt. Von der Übermittlung ausgeschlossen sind alle Daten – d.h. beispielsweise Informationen über Briefe, Pakete oder Postkarten – von Privatpersonen an Privatpersonen, sodass ausschließlich Daten von Unternehmenskunden der Übermittlung unterliegen.
Die Datenübermittlung an US-Behörden erfolgt testweise zum Zwecke der „Vereinfachung der Zollabfertigung“. Ferner findet sie grundsätzlich nur in beschränkter Form statt. Ausnahmsweise besteht jedoch die Möglichkeit, dass den US-Behörden zusätzliche Informationen übermittelt werden. Dies erfolgt „in seltenen Fällen und nur nach expliziter Aufforderung“.
Quellen: Artikel von Jan Dams, in: Die Welt, 06.07.2013; Bericht von Datenschutzticker vom 12.07.2013.