Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka eröffnet

04.03.2014. 20:35

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  (LfDI R-P) hat bereits im Dezember wegen Datenschutzverletzungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Koblenzer Versicherungsunternehmen „Debeka“ eingeleitet.

Schon im November hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner den Verdacht, dass die Debeka „illegal Personaldaten von Referendaren, Lehramtsanwärtern und anderen jungen Beamten aufgekauft, weiter veräußert und zum Zweck der Vertragsanbahnung [einsetzt]“  (s. Pressemitteilung LfDI R-P). Für die 1980er und 1990er Jahre wurde dieses Vorgehen von der Debeka bereits bestätigt.

Heute soll die Neukundengewinnung immernoch derart ausgestaltet sein. Edgar Wagner äußerte sich gegenüber der Presse zu der aktuellen Neukundengewinnung wie folgt: „Wir mussten feststellen, dass Datenschutzvorschriften massiv verletzt wurden, nicht nur in Einzelfällen, sondern womöglich in Tausenden von Fällen. Weil wir Zweifel haben, ob das Unternehmen alles getan hat, um solche Missstände zu verhindern, haben wir jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka und den Vorstand eröffnet“ (s. Artikel von juve).

Den Berichten zufolge sollen Beamte „als Vertrauensmitarbeiter“ (s. Artikel von juve) von der Debeka eingesetzt worden sein. Diese sollen der Debeka die Personaldaten neuer Beamten übermittelt haben, sodass die Debeka den Beamten zeitnah Versicherungen anbieten konnte. Eine solche Vertriebspraxis ermöglicht eine hohe Erfolgsquote beim Abschluss von Versicherungsverträgen, da sie der Versicherung einen erheblichen zeitlichen Vorsprung gegenüber den anderen Versicherungen verschafft. Noch bevor andere Versicherungen Kenntnis erlangen, kann diese Versicherung die Beamte über ihre Angebote und Konditionen informieren und beraten. Die Beamte, die die Personaldaten übermittelten, sollen Provisionen erhalten haben, „wenn von ihnen genannte Personen eine Police abgeschlossen haben“ (s. Artikel von juve). Insgesamt wird von mindestens 8.000 Beamten ausgegangen, die der Debeka Personaldaten übermitteln.

Der Debeka und ihren Vorstandsmitgliedern drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Quellen: Artikel von juve vom 27.01.2014, „Vorwurf Datenschutzverstoß: Debeka mandatiert Redeker„; Artikel im Versicherungsmagazin vom 29.01.2014, „Debeka: Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Vorstand eröffnet„; Pressemitteilung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 04.11.2013, „Illegaler Datenhandel bei der Debeka„.

Das könnte Sie auch interessieren

11 Februar 2016

Datenschutzrecht relevant…

In Apotheken kann es durchaus vorkommen, dass Betrüger versuchen, gefälschte Rezepte einzureichen und…

Mehr Erfahren
27 Januar 2016

Sonderfall der personenbezogenen…

Schon vor einiger Zeit wurde auf diesem Blog der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18.06.2015…

Mehr Erfahren
27 Januar 2016

Mitteilung des Deutschen…

Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe Harbor Abkommen, mit…

Mehr Erfahren
15 Januar 2016

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung…

Schon in einem vorherigen Beitrag auf diesem Blog wurde der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung…

Mehr Erfahren
17 Dezember 2015

Googles E-Mail-Dienst…

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 11.11.2015 (21 K 450/15) erstinstanzlich entschieden,…

Mehr Erfahren
17 Dezember 2015

Geburtstagslisten im…

Häufig herrscht auf Arbeitgeberseite Unsicherheit darüber, wie mit dem Umlauf von Geburtstagslisten oder…

Mehr Erfahren