Die EU Kommission hat in ihrer am 28.6.2021 herausgegebenen Presseerklärung mitgeteilt, dass für UK ein Angemessenheitsbeschluss entsprechend den Vorgaben von Art. 45 DSGVO getroffen wurde.
Den Beschluss finden wir unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en.
Durch den Angemessenheitsbeschluss entfällt die Verpflichtung zusätzlich Maßnahmen zu treffen, wie z.B. der Abschluss der neuen EU-Standardvertragsklauseln. Also alles ersteinmal gut mit der Verarbeitung von Daten im Vereinigten Königreich.
Die EU-Kommission muss nun spätestens in vier Jahre erneut prüfen, ob die Angemessenheit des Datenschutzniveaus weiterhin gewährleistet wird und sie die Gültigkeit des Beschlusses verlängern möchte.