Wie wir berichtet hatten, haben die Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer deutscher Länder haben die Webseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittdiensten untersucht. Insgesamt wurden auf Basis eines gemeinsamen Prüfkatalogs 49 Webangebote in 11 Ländern geprüft. Schwerpunkt dabei war das Nutzertracking zu Werbezwecken. Hierzu hat der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein nun am 30.6.2021 eine Pressemitteilung verschickt.
Im Ergebnis haben nach Ansicht der Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein die meisten der geprüften Webseiten nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken entsprochen. Die Medienunternehmen verstoßen damit gegen das Recht ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Auch erste Anpassungen bei einigen Verantwortlichen konnten die rechtlichen Defizite bisher nicht vollständig beseitigen.
Für Nutzende bestehe durch die Praxis der Medienunternehmen ein erhebliches Risiko. Die im Rahmen des Nutzertrackings erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Erstellung und Anreicherung umfassender und seitenübergreifender Persönlichkeitsprofile genutzt. Diese werden für das Onlinemarketing, insbesondere im Real Time Bidding-Verfahren (Echtzeitauktion von Werbeplätzen), eingesetzt.
Folgende Mängel wurden im Rahmen der Prüfung vom allem festgestellt: