Rückblick: Entwicklung des Datenschutzes 2012/2013

29.01.2014. 20:35

Die Problematik der Zulässigkeit einer Videoüberwachung spielt auch außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen zunehmend eine größere Rolle im Rahmen von gerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Entscheidungen. Die genannten Institutionen gehen das Thema insgesamt sehr restriktiv an.

Das dominierende Thema in der Literatur stellte 2012/3 jedoch das Datenschutzrecht auf europäischer Ebene dar. Schon im Jahr 2011 lösten die Reformvorhaben der EU-Kommission eine breit geführte Diskussion aus, die auch in den vergangenen Jahren fortgesetzt wurde. Noch ist nicht absehbar, ob die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung noch vor der nächsten EU-Parlamentswahl verabschiedet werden kann. Meines Erachtens ist dies eher unwahrscheinlich.

Neu hinzugekommen ist der Begriff „Big Data“ im Datenschutzrecht, inhaltlich werden hierzu datenschutzrechtlich jedoch im Wesentlichen die Themen diskutiert, die wir in der Vergangenheit bereits zu dem Stichwort Data Mining und Data Warehouse diskutiert haben.

Eine Unzahl an Aufsätzen ist ferner zu dem Thema „Cloud Computing“ erschienen. Diese informationstechnische Entwicklung stellt eine große Herausforderung für den Datenschutz dar, sofern der Standort der Cloud-Dienste nicht auf Europa beschränkt ist und keine Möglichkeit besteht, datenschutzkonforme vertragliche  Regelungen mit den Dienstleister zu vereinbaren. Sofern der Cloud Anbieter seine Daten auch in den USA hostet, besteht auch das Problem der Pflicht von US-Anbietern, an US-Sicherheitsbehörden auf deren Anforderung nach dem US-Patriot Act und nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), gespeicherte Daten herauszugeben.

Hinsichtlich des Beschäftigtendatenschutzes standen hauptsächlich die Themen Datenschutz in der Cloud, Konzerndatenverarbeitung, Videoüberwachung, BYOD und Social-Media-Richtlinien im Fokus. Hinzu gekommen sind auch die Themen BEM und Führerscheinkontrollen durch den AG.

Und natürlich spielte seit 2013 der NSA-Abhörskandal auch datenschutzrechtlich eine große Rolle. Die Frage, inwieweit eine sichere Kommunikation gewährleistet werden kann und welchen Verpflichtungen und Risiken Dienstleister in den USA ausgesetzt sind, also ob die Daten dort überhaupt sicher sind, hat eine große Brisanz, da die zwei umsatzstärksten Betriebssysteme aus den USA kommen und die am meisten genutzten Verschlüsselungsoptionen sehr betriebssystemnah sind. Die Frage ist hier, was an sinnvollen Maßnahmen getan werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren

27 Juni 2017

Datenschutzmanagementsystem…

In aller Munde ist ja die Forderung nach einem Datenschutzmanagementsystem zum Zwecke der Erfüllung der…

Mehr Erfahren
03 Januar 2017

Datensparsamkeit und…

Merkel hatte beim CDU-Parteitag Anfang Dezember in Essen gesagt: „Die Idee, dass man sparsam mit Daten…

Mehr Erfahren
05 August 2016

Neue Anforderungen nach…

Wie man an der steigende Seminar- und Beitragsdichte sehen kann steigt langsam die Aufmerksamkeit hinsichtlich…

Mehr Erfahren
17 Mai 2016

Datenschutz-Grundverordnung:…

De Debatte um die bis zum Mai 2018 notwendige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts ist in Gang gekommen.…

Mehr Erfahren
09 Mai 2016

BfDI-PM: Informationsbroschüre…

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine neue Informationssbroschüre…

Mehr Erfahren
09 Mai 2016

Tätigkeitsbericht Mecklenburg-Vorpommern…

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Tätigkeitsberichte Mecklenburg-Vorpommern…

Mehr Erfahren