Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Tätigkeitsberichte Mecklenburg-Vorpommern für den Berichtszeitraum 2014/2015 in Schwerin der Öffentlichkeit vorgestellt.
Hierzu heißt es u.a.:
„Ein Themenschwerpunkt im zurückliegenden Berichtszeitraum war die
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Obwohl der amtliche
deutsche Text der Verordnung noch immer nicht vorliegt, hat dieses Thema
bereits erhebliche zeitliche und personelle Kapazitäten der Dienststelle
des Landesdatenschutzbeauftragten gebunden. Gemeinsam mit unseren
Kolleginnen und Kollegen von Bund und Ländern haben wir die Erarbeitung
des neuen Regelwerks intensiv begleitet und auf diese Weise versucht,
den hohen deutschen Datenschutzstandard auch in der neuen
Grundverordnung zu verankern. Dies ist bisher nicht überall gelungen. So
wurde das zentrale Prinzip der Datensparsamkeit aufgegeben und auch die
Profilbildung anhand einer Zusammenführung und Auswertung von
personenbezogenen Daten ist ungenügend geregelt. Das in der Europäischen
Grundrechtecharta ausdrücklich verankerte Prinzip der Zweckbindung wird
im jetzigen Text der Verordnung ohne Not und zum einseitigen Nachteil
der Grundrechtsträger im Kern aufgegeben. Zudem ist zu befürchten, dass
die vorgesehenen Einwilligungserklärungen vor dem Hintergrund der
komplexen Verarbeitungsvorgänge praxisfremd und unzureichend sein werden
und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass etwa global agierende
Unternehmen auf diese Weise datenschutzunfreundliche Voreinstellungen
ohne ausdrückliche und informierte Einwilligung der Betroffenen
durchsetzen werden (siehe Einleitung).
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat auch die Auswirkungen der neuen
Verordnung auf die eigene Dienststelle analysiert. Nach einer ersten
Rechts- und Strukturfolgenabschätzung ist festzustellen, dass mit der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für die Behörde des
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern völlig neue Organisations-Strukturen erforderlich
sein werden. Nur so kann die Behörde den aus der Verordnung
resultierenden Anforderungen und den komplexen Ansprüchen an die
nationale und internationale Zusammenarbeit gerecht werden. Unsere
frühzeitigen und eindringlichen Bemühungen, die künftigen Veränderungen
gegenüber der Landesregierung und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern
ausreichend nachvollziehbar zu machen, führten nur zu spärlichen bis
abweisenden Reaktionen auf den sich daraus unmittelbar und mittelbar
ergebenden rechtlichen, personellen, finanziellen und strukturellen
Handlungsbedarf.“
Die Tätigkeitsberichte für den Zeitraum 2014/2015 können kostenlos als
Broschüre beim Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, Schloss,
19053 Schwerin, angefordert werden unter www http://www.datenschutz-mv.de * http://www.informationsfreiheit-mv.de