Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde nun wie erwartet am 11. Mai 2023 vom Bundestag beschlossen und ist mittlerweile durch den Bundesrat verabschiedet.
Nach aktueller Planung soll es im Juni 2023 in Kraft treten. Mehr zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Umsetzung im Unternehmen erfahren Sie in unserem Blog.
Wir werden noch einen ausführlicheren Artikel zu dem Gesetz ergänzen. Für die meisten Unternehmen / Einrichtungen reicht die Information, dass sie nun bald eine qualifizierte Meldestelle intern oder extern einrichten müssen. Mit dem geringsten Aufwand geht die natürlich über einen externen Anbieter. Der Anbieter kann z.B. auch der externe Datenschutzbeauftragte des Unternehmens / der Einrichtung sein.
Für unsere Mandanten oder Kunden der Daseco GmbH werden selbstverständlich auch gerne eine Lösung zur Verfügung stellen.