Verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz auch kleinere Unternehmen?

02.09.2015. 20:35

Gestern hatte ich eine sehr interessante Diskussion mit einem Kollegen. Er machte darauf aufmerksam, dass das neue IT-Sicherheitsgesetz nicht nur Regelungen für Anbieter von Waren und DIenstleistungen die Kritische Infrastrukturen beinhalten enthält, sondern auch neue Pflichten für Diensteanbieter von Telemedien bereit hält. Und in der Tat, nach Art 4 des Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme müssen Anbieter von Telemediendiensten nach § 13 Abs. 7 TMG n.F.  Folgendes beachten.

Und bekanntlich gehört nicht viel dazu, um als Betreiber einer Internetseite zu einem Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes zu werden.

Das könnte Sie auch interessieren

02 März 2018

Was ist eigentlich ein…

Der Kollege Daniel Hallen beschreibt es so schön, dass es es hier mal zitieren möchte: „ISMS ist in erster…

Mehr Erfahren
02 Dezember 2015

Microsoft kündigt die…

Vor kurzem stellte Microsoft-CEO Satya Nadella in Berlin die „Deutsche Cloud“ vor. Diese soll den Kunden…

Mehr Erfahren
25 August 2015

Datenschutzprüfungen…

Nach § 38 Abs. 1 BDSG kontrolliert die Aufsichtsbehörde die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

BAG: Die Veröffentlichung…

Schon zahlreiche Beiträge dieses Blogs haben die Sensibilität rund um das Thema Arbeitnehmerdatenschutz…

Mehr Erfahren
22 Juni 2015

Connected Cars – Eine…

Die Digitalisierung macht vor keinem Wirtschaftszweig halt. So verwundert es nicht, dass auch die Automobilindustrie…

Mehr Erfahren
26 März 2015

BGH: Promi-Friseur muss…

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 13.01.2015 (VI ZR 386/13) die vorinstanzlichen Urteile…

Mehr Erfahren