Verpflichtung auf das Datengeheimnis wird „Verpflichtung zur Vertraulichkeit“

12.12.2017. 20:35

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext hierfür herausgebracht.

Hintergrund ist, dass es im nichtkirchlichen Bereich die Verpflichgtung auf das Datengeheimnis ab Mai 2018 (begrifflich zumindest) nicht mehr gibt.

Das neue Muster kann dann für Einstellungen ab dem 25.5.2018 im nichtkirchlichen Bereich verwendet werden.

Ihr
Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

10 Juni 2020

Jetzt ist wieder Cookie-Zeit

Ab und zu im Leben eines Verantwortlichen sollte / muss man sich mit dem Thema Internetrecht und im speziellen…

Mehr Erfahren
04 Juni 2020

Besucherlisten nach der…

Das ist wieder so eine Sache. Wir alle wissen im Grunde, dass etwas getan werden muss, fragen uns aber,…

Mehr Erfahren
04 Dezember 2019

Änderung der Personen-Bestellgrenze…

Die Grenze, ab wieviel Personen ein DSB zu benennen ist, wurde von 10 auch 20 angehoben. Mit dem zweiten…

Mehr Erfahren
11 November 2019

Bußgeld in Höhe von 14,5…

Da die Deutsche Wohnen SE in einem Archivsystem Daten jahrelang nach Beendigung von Mietverhältnissen,…

Mehr Erfahren
01 Oktober 2019

Neues EuGH Urteil zu…

Werden Cookies verwendet, sind jetzt auch die Vorgaben des EuGH (Urt. v. 01.10.2019, Az. C-673/17, „Planet49“)…

Mehr Erfahren
17 September 2019

BVerwG Urteil zu Facebook…

Urlaubsbedingt etwas verspätet möchte ich an dieser Stelle auf die Entscheidung des BVerwG Urteil vom…

Mehr Erfahren