Verpflichtung auf das Datengeheimnis wird „Verpflichtung zur Vertraulichkeit“

12.12.2017. 20:35

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext hierfür herausgebracht.

Hintergrund ist, dass es im nichtkirchlichen Bereich die Verpflichgtung auf das Datengeheimnis ab Mai 2018 (begrifflich zumindest) nicht mehr gibt.

Das neue Muster kann dann für Einstellungen ab dem 25.5.2018 im nichtkirchlichen Bereich verwendet werden.

Ihr
Michael Bock

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