Verpflichtung auf das Datengeheimnis wird „Verpflichtung zur Vertraulichkeit“

12.12.2017. 20:35

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext hierfür herausgebracht.

Hintergrund ist, dass es im nichtkirchlichen Bereich die Verpflichgtung auf das Datengeheimnis ab Mai 2018 (begrifflich zumindest) nicht mehr gibt.

Das neue Muster kann dann für Einstellungen ab dem 25.5.2018 im nichtkirchlichen Bereich verwendet werden.

Ihr
Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

02 November 2015

Frist bis Ende Januar…

Wie bereits zuvor in Beitragen auf diesem Blog thematisiert, hatte der EuGH in seinem Urteil vom 06.10.2015…

Mehr Erfahren
23 Oktober 2015

Nutzung vorhandener Kundendaten…

Möchte man vorhandene Kundendaten zu Werbezecken nutzen, so ist zu beachten, dass auch bei einer Verwendung…

Mehr Erfahren
06 Oktober 2015

BGH: Klinik wird zur…

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.07.2015 (Az.: III ZR 329/14) entschieden, dass ein…

Mehr Erfahren
30 September 2015

Neue Richtlinie von Google…

Google weist darauf hin, dass Nutzer von Google-Produkten wie Adsense, DoubleClick for Publishers oder…

Mehr Erfahren
29 September 2015

Krankenhäuser sind taugliche…

Mit Krankenhäusern werden viele Dinge assoziiert. Häufig aber nicht der Aspekt, dass diese ein taugliches…

Mehr Erfahren
29 September 2015

Datenschutzrechtliche…

Auch Immobilienmakler sind angesichts des Umgangs mit Kundeninformationen regelmäßig mit dem Datenschutz…

Mehr Erfahren