VG Hannover: Einscannen und Speichern von Personalausweisen ist rechtswidrig

12.01.2014. 20:35

Das VG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.11.2013 zum Aktenzeichen 10 A 5342/11 entschieden, dass  Personalausweise nicht eingescannt und gespeichert werden dürfen.

Ein Automobillogistikunternehmen hatte zur Transportüberwachung die Personalausweise der Fahrer von Speditionen, die Fahrzeuge vom Gelände des Unternehmens abholten, herausverlangt und diese eingescannt. Die eingescannten Dokumente wurden auf einem eigenen Rechner gespeichert. Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hatte dem Unternehmen daraufhin das Scannen und Speichern der Personalausweise der Fahrer untersagt. Ferner sollten die rechtswidrig gespeicherten Daten gelöscht werden. Das Logistikunternehmen reagierte darauf mit der Einreichung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Sie richtet sich gegen die Untersagung der Durchführung von Speichervorgängen und die Löschungsanordnung.

Das Gericht stellte fest, dass die Speicheruntersagung und Löschungsanordnung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten rechtmäßig waren. Der Personalausweis, der Identifizierungszwecken dient, muss vor einer umfassenden, unbeschränkten Datenerfassung geschützt werden. Insofern kann das Scannen und Speichern des Personalausweises, welches zwangsläufig zur dauerhaften Verfügbarkeit der Daten führt, nicht datenschutzgerecht sein. Bei einer solchen unbegrenzten Verfügbarkeit der Daten ist die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung groß. „Um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen, dürften aber so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden […]“ (Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.11.2013), sodass schon die Missbrauchsgefahr ohne einen tatsächlichen Missbrauchsverdacht in dem jeweiligen Unternehmen für eine Untersagung ausreicht.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen.

Quellen: Urteil des VG Hannover vom 27.11.2013, Az.:10 A 5342/11; Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.11.2013, Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig; Artikel vom Handelsblatt vom 28.11.2013, „Ausweis nicht scannen oder speichern“; Artikel vom Legal Tribal Online vom 28.11.2013,  „Firma darf Ausweise nicht scannen oder speichern“.

Das könnte Sie auch interessieren

21 Januar 2014

LG Potsdam: Haftung des…

Das LG Potsdam hat in seinem Urteil vom 31.07.2013 zum Aktenzeichen 2 O 4/13 eine Störerhaftung des administrativen…

Mehr Erfahren
06 Januar 2014

OLG Saarbrücken: E-Mails…

Das OLG Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 13.06.2012 zum Aktenzeichen 5 U 5/12, dass die Verwendung…

Mehr Erfahren
05 Dezember 2013

EU: Abstimmung über die…

Nachdem Jan Philipp Albrecht im Juli 2013 noch die Verschiebung der Abstimmung über die Datenschutz-Grundverordnung…

Mehr Erfahren
02 Dezember 2013

OLG Köln: Keinen Anspruch…

Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 16.07.2013 zum Aktenzeichen 19 U 50/13 entschieden, dass…

Mehr Erfahren
18 November 2013

Zweifel am ausreichenden…

Auf der Herbstkonferenz der Datenschutzbeautragten des Bundes und der Länder, welche Anfang Oktober 2013…

Mehr Erfahren
14 November 2013

Anspruch eines ausgeschiedenen…

Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10.04.2013 zum Aktenzeichen 2a 0 235/12 in dem Gebrauch des…

Mehr Erfahren