Den ketzerischen Titel möge man mir verzeihen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat sich die Mühe gemacht, die Transparenzanforderungen in Zusammenhang mit der Videoübewachung zu konkretisieren Information_Transparenzpflichten_DSGVO-1. Auch ein Muster für ein Informationsschreiben gibt es (Informationsblatt).
Ob allerdings mit dem Hinweisschild selbst jetzt jeder glücklich sein wird, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Ich selbst hatte ja auch schon mal einen Vorschlag gemacht, den fand ich schon sehr weitgehend, aber mehr hilft ja auch mehr, wie man weiß.