Auditieren von Datenschutz-Folgenabschätzungen

 

Die DIN 29134 empfiehlt eine unabhängige Überprüfungen oder Audit der DSFA als eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die DSFA angemessen durchgeführt wurde und dass die Organisation den Risikobehandlungsplan umgesetzt hat oder, wenn sie einige Empfehlungen nicht umgesetzt hat, erläutern kann, warum sie es nicht getan hat (z.B. könnten die Konsequenzen des Restrisikos als weniger bedeutend angesehen werden als die wahrgenommenen Vorteile).

Eine Überprüfung oder ein Audit durch eine dritte Partei, wenn möglich, ist nach der DIN 29134 eine Möglichkeit, um einer DSFA Glaubwürdigkeit zu verleihen, die Transparenz zu verbessern, aus Erfahrungen zu lernen und die Qualität der DSFA-Praxis zu steigern. Wenn eine DSFA von einem Dritten durchgeführt wurde, sollte die Überprüfung oder das Audit nach der DIN Norm nicht von derselben Drittpartei ausgeführt werden.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe.

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