Beratung von Anbauvereinigungen

 

Am 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in weiten Teilen in Kraft getreten, seitdem sind der Besitz und Konsum von Cannabis teillegalisiert. Am 1. Juli 2024 treten die bundesgesetzlichen Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen in Kraft. Bevor eine Anbauvereinigung aktiv werden darf, benötigt sie eine behördliche Erlaubnis.

Daraus ergeben sich viele bisher ungeklärte Fragen. Bei der Klärung diese Fragen unterstütze ich sie gerne. Ich sehe das nicht als kurzfristiges Beratungsmanadat, sondern als dauerhalte Unterstützung bei den auftretenende Problemen. Denn klar ist, je nach Bundesland wird es dauerhaft Abstimmungsbedarf mit den jeweiligen Behörden geben. Das sich daran etwas ändert, glaube ich nicht. 

Ich bin am 21. - 23. November auf der CannabisNormal - Konferenz 2025 in Berlin. Gerne könne wir uns dort auch einmal unverbindlich zusammen setzen. 

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