Datenschutzinformationen

Datenschutzinformationen als Tor nach Außen, nicht nur für die Aufsichtsbehörden

Der europäische Gesetzgeber hat besondere Informationpflichten geschaffen, um Datenverarbeitungen im Unternehmen und Einrichtungen gegenüber dem Betroffene transparenter zu machen. —Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so hat der Verantwortliche diesem die in Art. 13 Abs. 1 DSGVO genannten Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung mitzuteilen. Inhaltlich Angaben sind z.B., wer ist Verantwortlicher, die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger u.s.w. —Werden die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet, so stellt der Verantwortlichen der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung. Das kann später ein Problem werden, wenn die geänderten Verarbeitungszwecke nicht bereits am Anfang bekannt waren oder kommuniziert wurden.

 

Auch bei der mittelbaren Erhebung ist zu informieren

Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben, so ergibt sich die Informationspflicht des Verantwortlichen aus Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO. Die Erstellung von Datenschutzinformationen oder Datenschutzerklärungen kann einfach sein, aber auch sehr komplex werden. Unserer Erfahrung nach sind praktisch alle Unternehmern von der Aufgaben überfordert, sofern es über das Kopieren fremder Datenschutzerklärungen oder Datenschutzinformationen (die im günstigsten Fall von einem Verband o.ä. kommen) hinaus geht. Keine gute Idee ist es unseres Erachtens unreflektiert Muster, Datenschutzerklärungen oder -informationen Dritter oder auch Datenschutzgeneratoren zu verwenden (insbesondere, wenn man auch noch den Urheber angeben soll).

 

Wir können Ihnen helfen

Die Verpflichtung Datenschutzinformationen zu erstellen kann vielschichtig sein. Wir können Sie bei der Erstellung der Datenschutzerklärung oder von Datenschutzinformation unterstützen und Ihnen Optionen aufzeigen, die nach der aktuellen Rechtslage den gesetzlichen Anforderungen genügen. Von uns erhalten Sie auch Rat zu zusätzliche Fragestellungen, die häufig damit einher gehen, wie z.B. die Gestaltung von Kontaktformularen, Klärung von Einwilligungsproblematiken, Cookie-Banner, Google Analytics, Facebook Pixel, Umgang mit Minderjährigen usw. Hier können Sie sich auf unsere langjährige Expertise in diesem Bereich verlassen.

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