Die Hinweisschutzgeber-RL bzw. sog. ,,Whistleblower-RL" (RL (EU) 2019/ 1937) des Europäischen Parlaments und des Rates v.23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen (ABI. L305 v. 26.11. 2019, 17), hätte bis zum 17.12.2021 in das deutsche Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag stimmte dem Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E) (BT-Drs. 20/3442 und BT-Drs..20/4909) am 16.12.2022 zu. Aktuell scheiterte das Gesetz jedoch am 10.2.2023 vorerst am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat. Die EU-Kommission hatte am 27.1.2022 bereits ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet und reichte auf Grund der unterlassenen Umsetzung am 16.2.2023 auch Klage gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten beim EuGH ein.
Man kann davon ausgehen, dass das Gesetz in Kürze da sein wird und von Unternehmen ab 50 Beschäftigten umzusetzen ist.
Auf die Inhalte des HinSchG gehen wir an anderere Stelle ausführlich ein (https://ra-bock.de/search?tag=Hinweisgeberschutzgesetz).
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