Neben Datenschutz-Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz wird empfohlen, die Beschäftigten zur Einhaltung des Datenschutz zu Verpflichten (für Auftragsverarbeiter ist dies ausdrücklich in der DSGVO geregelt, ansonsten leider für die freie Wirtschaft nicht mehr). Damit die Beschäftigten Ihre Pflichten auch inhaltlich kennen und einhalten können, sind aber zusätzliche Awarenessmaßnahmen erforderlich.
Die DSGVO schreibt nicht für alle Mitarbeiter/Innen verpflichtend persönliche Schulungen vor. Zumindest die Aufsichtsbehörden erwarten so etwas häufig für bestimmte Personengruppe, wie z.B. Administratoren. Auch unter Compliance-Gesichtspunkten wird man irgendeine Art von Schulung implementieren müssen.
Die Verpflichtung zur Beschäftigtenschulung und deren Umfang kann man aus den folgenden Vorschriften ableiten:
Hier stehen eine breite Palette von Maßnahmen zur Verfügung, die pyramidenförmig aufeinander aufbauen. Z.B. schriftliche Unterweisungen, persönliche Schulungen und eLearning-Konzepte.
Nach unserer Erfahrung sollten die Beschäftigtenkreise, die regemäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben persönliche Schulungen erhalten. Im Gegensatz zu E-Learnings ist der Lerneffekt höher und es besteht die Möglichkeit auf individuelle Fragen besser einzugehen. Auch sind die viele e-Learnings unseres Erachtens qualitativ nicht viel mehr als ein Placebo.
Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung Ihres Schulungskonzepts und übernehmen auch die Aufgabe persönlicher Trainings (gerne auch Check & Train Sessions, Agil Approach).