Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt an vielen Stellen, nicht zuletzt bei den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (siehe auch Art. 5 Abs. 2 und Art. 25 DSGVO), dass diese Maßnahmen auch nachgewiesen werden können.
Das betrifft u.a. die folgenden Bereiche:
Die Nachweispflichten aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO machen im Grunde, wenn man das Thema wirklich ernst nimmt, eine umfangreiche Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation zu einer Vielzahl von Einzelanforderungen aus der DSGVO erforderlich. Ohne Richtlinien oder Prozess- und Verfahrensbeschreibungen inklusive zugehöriger Aufzeichnungen und Protokolle ist dies kaum zu gewährleisten. Ein gutes Beispiel ist z.B. die zwingende Erforderlichkeit der Umsetzung von Löschfristen aus Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Form eines natürlich - je nach Unternehmensgröße - mehr oder weniger umfangreichen Löschkonzepts mit der Definition von Löschfristen und der anschließenden Kontrolle und Erstellung von Löschprotokollen, wie man es z.B. von einem Auftragsverarbeiter (aber nicht nur von diesen) nach Art. 28 DSGVO erwarten kann. Einzelheiten zum Thema Löschkonzept finden Sie hier.
Sofern entsprechende Maßnahmen dokumentiert wurden, sind diese natürlich in einem nächsten Schritt auch regelmäßig zu überprüfen. regelmäßig erfolgt das im Rahmen von Datenschutzkontrollen / Datenschutzaudits. Falls Sie dazu weiter Informationen benötigen, schauen Sie doch mal in der Rubrik Datenschutzaudtis oder im Newsbereich.
Wir können Ihnen für Ihre Unternehmensgröße abgestimmte, praktische Vorschläge machen, wie eine solche Datenschutzdokumentation im Rahmen Ihres Datenschutzmanagement-Systems aussehen muss.
Die betrifft natürlich auch die am Anfang für jedes Unternehmen oder jede soziale Einrichtung zu erstellenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten sowie einer dokumentierenden Datenschutz Risikoabwägung oder möglicherweise sogar einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO), sofern Sie davon betroffen sind. Dabei versuchen wir gerade am Anfang die Angelegenheit so einfach wie möglich für unsere Mandanten zu gestalten, damit Sie so schnell wie möglich zu ersten Ergebnissen kommen können. Wir verfolgen hier einen risikobasierten Ansatz.
Und natürlich unterstützen wir Sie dann auch bei der Erfassung und Konkretisierung Ihrer Dokumentation und stehen für den weiteren Prozess gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.